![]() Dispositif de traitement pour exposition locale a la lumiere visible et invisible
专利摘要:
公开号:WO1986006614A1 申请号:PCT/DE1986/000191 申请日:1986-05-09 公开日:1986-11-20 发明作者:Hans Steiner;Alois Mitterndorfer 申请人:Wilhelm Sedlbauer Gmbh; IPC主号:H02J7-00
专利说明:
[0001] Bearbeitungsgerät zur örtlichen Bestrahlung mit sichtbarem oder unsichtbarem Licht [0002] Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Bearbeitungsgerät zur örtlichen Bestrahlung definierter Bearbeitungsstellen mit sichtbarem oder unsichtbarem Licht. Derartige Geräte werden vorwiegend als Behandlungsgeräte in der Zahnheilkunde zum Aushärten von Zahn¬ füllungen benötigt, wo mit Hilfe von sichtbarem Licht, aber auch Infrarotlicht, Kunststoffmassen ausgehärtet werden . [0003] Während ursprünglich die von einer Lichtquelle stammenden Licht¬ strahlen über einen relativ langen Lichtleiter an die Behandlungs- stelle geleitet wurden , ist man gem . einer neueren Entwicklung dazu übergegangen, die Lichtquelle in einem Handgerät unter zu bringen, das an seinem Kopf einen starren Lichtleiter trägt. Dabei wurden im Inneren des Handgerätes über entsprechende optische Ankoppelglieder die von der Lichtquelle erzeugten Lichtstrahlen über den Lichtleiter an die Bearbeitungs- bzw. Behandlungsstelle übertragen . Dabei wird in aller Regel im Bearbeitungsgerät zusätzlich ein Ventilator mit untergebracht, der die Lichtquelle, die ja eine relativ hohe Leistungsaufnahme hat, ausreichend kühlt. [0004] Nachteilig bei der Behandlung mit einem derartigen Gerät ist das erforderliche Anschlußkabel für die Stromversorgung, die gerade bei einem dentalmedizinischen Gerät, das ja in den verschiedensten • Lagen relativ zum Raum eingesetzt werden muß, um selbst an unzu¬ gänglichen Stellen im Mund eines Patienten die Füllungen aushärten zu können . [0005] 5 Aufgabe der Erfindung ist es, ein Bearbeitungsgerät der vorliegenden Gattung so weiter zu bilden, daß die Handhabung ohne irgend eine Einbuße an der Wirksamkeit der Bestrahlung selbst erleichtert wird . [0006] Diese Aufgabe wird mit einem Bearbeitungsgerät mit den Merkmalen 10 des Patentanspruches 1 erfüllt. [0007] Bei dem Bearbeitungsgerät nach der Erfindung werden also im Hand¬ gerät selbst Batterien, und zwar insbesondere wiederaufladbare Batterien, also sog . Akkumulatoren, mit untergebracht. Da für ' - die Aushärtung jeweils eine genau definierte Lichtmenge mit genau definierter Intensität benötigt wird, ist gemäß einer besonders vor¬ teilhaften Weiterbildung des Erfindungsgedankens ein Spannungsüber- wächungsgerät mit im Handgerät vorgesehen , das seinerseits die Handhabung des Gerätes dann schlagartig unterbindet, wenn eine 0 vorgegebene Klemmenspannung an den Batterien, bzw . Akkumulatoren unterschritten wird, weil dann möglicherweise bei einem Arbeiten mit dem Gerät die gewünschte und notwendige Aushärtung der Fül¬ lung nicht mehr gewährleistet ist. [0008] 5 Dabei kann gem. einer anderen Weiterbildung des Erfindungsgedankens zusätzlich zum Spannungsüberwachungsgerät oder auch anstelle dieses Gerätes, ein, ggf. sogar mechanischer Zähler vorgesehen werden, der die Anzahl der Einsätze des Gerätes registriert, wobei , da jeder einzelne Einsatz über eine genau definierte Zeitspanne 0 verläuft, sehr leicht festgestellt werden kann, wann der Zähler einen weiteren Einsatz des Gerätes sperren muß, ohne daß hoch¬ wertige elektronische Überwachungsgeräte benötigt würden . Ein derartiger Zähler, der dem Zahnarzt ggf. durch Beseitigung der Betriebsbereitschaft des Gerätes selbst anzeigt, daß das Gerät erst 5 wieder voll aufgeladen werden muß, muß dann ggf. nach dem Auf- ladεvorgang nur zurückgestellt werden, und das Gerät kann wieder für die vorgesehene Zahl von Behandlungen in gleicher Weise ver¬ wendet werden . - 5 - Weitere Einzelheiten eines Bearbeitungsgerätes nach der Erfindung werden im folgenden in Verbindung mit der anliegenden Zeichnung erläutert. [0009] In der Zeichnung ist mit 1 allgemein ein Behandlungs- bzw . Bearbei¬ tungsgerät bezeichnet. Dabei ist davon ausgegangen, daß ein einzelner Zahnarzt mindestens zwei derartiger Bearbeitungsgeräte besitzt, die im übrigen auf einem für beide Geräte gemeinsamen Ladegerät 9 abgestellt werden können . [0010] Jedes einzelne Bearbeitungsgerät besteht aus einem Gehäuse 2, an das sich ein Gehäuseteil 3 anschließt, in welchem wiederauf- ladbare Batterien untergebracht sind . [0011] In dem Gehäuse 2 sind im oberen Bereich in an sich bekannter [0012] Weise eine Lichtquelle zusammen mit einem Ventilator untergebracht. Am Kopf 5 ist ein Lichtleiter 6 befestigt, über den das im Inneren des Gehäuses 2 von der Lichtquelle erzeugten Licht über in der Zeichnung nicht (dargestellte optische Ankoppelglieder an die zu behandelnde Stelle übertragen wird . Der Lichtleiter selbst kann starr (aus Glas) oder auch plastisch verbiegbar (aus Kunststoff) ausgebildet sein . [0013] Zumindest das Einschalten der Lichtquelle erfolgt über den Schal ter nt der als Schiebeschalter dargestellt ist. Dabei kann durch ein im Inneren des Gerätes vorhandener Zeitschalter die Ausschaltung in Zwangsfolge vorgenommen werden oder aber auch über den Schalter 4, indem dem behandelnden Zahnarzt das Ende einer für ein einwandfreies Aushärten notwendigen Bestrahlungszeit angezeigt wird . [0014] Im Fuß des Gehäuses, dort wo die Batterien bzw. Akkumulatoren untergebracht sind, ist eine Anschlußeinheit 7, die nur gestrichelt angedeutet ist, eingebaut. Diese Anschlußeinheit 7 ist so ausgebildet, daß sie mit einer Kontakteinheit 8 auf dem Ladegerät 9 zusammenwir¬ ken kann , so daß unmittelbar durch Aufsetzen des Handgerätes 1 auf das Ladegerät eine elektrische Verbindung hergestellt wird, so daß dann der Ladevorgang durchgeführt werden kann . - M- - Schematisch ist durch einen Schalter 1 0 angedeutet, daß jeweils nur eines der beiden Bearbeitungsgeräte 1 , also beispielsweise das links oder aber auch das rechts dargestellte Gerät geladen wird . [0015] c Für den auf dem Gebiet erfahrenen Fachmann ergibt sich dabei , daß das Ladegerät selbstverständlich mit den verschiedensten Anzei¬ gen über den Ladezustand der einzelnen Geräte, also beispielsweise über die Ladezeit, die geladene Kapazität aber auch die Klemmen¬ spannung ausgerüstet sein kann, wobei eine Anzeige über LSD I Q durchaus möglich ist. Dabei hat sich für die Praxis die Verwendung von soviel Batterien als besonders vorteilhaft ergeben , da ß eine Klemmenspannung von 1 4, 2 V bei einer Stromabgabe von ca . 7, 5 A vorhanden ist. [0016] 15 Wird dabei , wie schon angedeutet, das Gerät dann und immer nur dann aufs Ladgerät abgesetzt, wenn eine vorgegebene Anzahl von Einsätzen, das ist im allgemeinen pro Einsatz eine Brenndauer der Lichtquelle von 20 sek, . durchgeführt wurden, dann werden die einzelnen Batterien besonders geschont, da sie jeweils voll aufge- 0 laden und jeweils wieder voll entladen werden . [0017] Um ein Oberladen der einzelnen Geräte zu vermeiden, kann dann in an sich bekannter V/eise das Gerät mit einer Atitomatik versehen seien , die nach dem Aufladen vom eigentlichen Ladestrom auf einen 5 Ladeerhaltungszustand übergeht. Dies empfiehlt sich im besonderen, wenn die Aufladung über längere Behandlungspausen, z . B . über Nacht erfolgt. [0018] Für die Realisierung der Erfindung sind hinsichtlich der Formge- 0 staltungen der einzenen Geräte keinerlei Bedingungen gegeben, also auch keinerlei Grenzen gesetzt. [0019] 5
权利要求:
Claims Patentansprüche 1 . Bearbeitungsgerät zur örtlichen Bestrahlung definierter Bear¬ beitungsstellen mit sichtbarem oder unsichtbarem Licht, insbe¬ sondere zum Aushärten von Zahnfüllungen in der Dentalbehand¬ lung, mit einer in einem Handgerät untergebrachten Lichtquelle, deren Lichtemision über ein optisches Ankoppelglied zusammen mit einem am Kopf des Geräte angebrachten starren oder pla¬ stischen Lichtleiter an die Bearbeitungs- ( Behandlungs-) stelle übertragen wird, dadurch gekennzeichnet, daß das die Lichtquelle und ggf. einen Ventilator zur Kühlung der Lichtquelle sowie die optischen Ankoppelglieder einschl . Licht¬ leiter aufweisende Handgeräte ( 1 ) zur Aufnahme von insbeson¬ dere wieder aufladbaren Batterien (Akkumulatoren) ausge¬ bildet ist. «c.. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß die Akkumulatorbatterien im Fuß des Gerätes untergebracht sind . 3. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß im Bereich des Fußes, insbesondere an der Unterseite eine gegen Berührung gesicherte Steckanordnung zum Einstecken des Bearbeitungsgerätes in ein Ladegeräte vorgesehen sind . 4. Bearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß den Batterien/Akkumulatoren eine Sta- bilisierungs- und/oder Ladezustarvdsüberwachungsschaltung zugeordnet ist, die ein Einschalten der Lichtquelle unterbindet, wenn die Klemmenspannung der Batterien /Akkumulatoren einen vorgegebenen Mindestwert unterschreitet. 5. Bearbeitungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zähler in Verbindung mit dem Ein- schalter ( 4) für das Gerät vorgesehen ist, der bei einer vorge¬ gebenen Anzahl von Einschaltungen ein weiteres Einschalten bis zur Durchführung eines Ladevorganges unterbindet. 6. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß das vorzusehende Ladegerät zur Aufnahme von mehreren , vorzugsweise zwei Bearbeitungsgeräten ausge¬ bildet ist. 7. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Ladegerät zur Aufnahme mehrerer zu ladenden Geräte umschaltbar derart ausgebildet ist, daß jeweils nur eines der Geräte ladbar ist. 8. Bearbeitungsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Ladegerät eine Ladeerhaltungsvorrichtung vorgesehen ist, zur Ladeerhaltung der Batterien in dem Gerät, daß gerade nicht an der Ladespannung liegt.
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